Rudingshain

Bauleitplanung Stadtteil Rudingshain

In Rudingshain wurden bereits in den 1960-er Jahren mehrere Entwürfe für die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen. Diese Bebauungspläne sind jedoch nicht zur Rechtskraft entwickelt worden, die Gebiete wurden teilweise dennoch bebaut.

Erst im Jahr 1975 wurde durch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Auf der Gänswiese" (Gänswiesenweg und Eichenweg) ein Wohnbaugebiet sowie nordöstlich angrenzend ein Kleingartengebiet ausgewiesen.

Im Rahmen der Bodenbevorratungsvereinbarung mit der Hessischen Landgesellschaft wurde im Bereich Beun - Lestwiese die Entwicklung eines Mischgebietes und eines Gewerbegebietes vereinbart. Der Bebauungsplan "Auf der Beun/Lestwiese" trat im Jahr 1995 in Kraft. Mangels Nachfrage nach Gewerbeflächen wurde die Nuzungsart einer Teilfläche durch die 1. Änderung von "Gewerbegebiet" in "Mischgebiet" geändert, so dass hier auch eine Wohnhausbebauung möglich ist.

Zur Klarstellung der Abgrenzung zwischen (nicht bebaubarem) Außenbereich (§35 BauGB) und unbeplantem Innenbereich (§ 34 BauGB) wurde im Jahre 1990 die Abrundungssatzung "Diefenbachstraße" und im Jahre 2003 die Abrundungssatzung "Busenborner Trieb" erlassen.

Die Bebauungspläne und Abrundungssatzungen und die entsprechenden Begründungen hierzu wurden eingescannt und stehen Ihnen hier als pdf-Datei zur Verfügung.


Bebauungspläne im Ortsbereich  

Abrundungssatzungen im Ortsbereich