Sterbefall

Sterbefallanzeige

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, angezeigt werden.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter)

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie beim Standesamt.


Hier können Sie einen Sterbefall online anzeigen:

Sterbefallanzeige