Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Diese Angelegenheiten aus dem Bereich des Einwohnermeldeamts können Sie direkt bei uns im Bürgerbüro  erledigen:

  • Anmeldung/Ummeldung des Wohnortes bzw. der Haupt- und/oder Nebenwohnung

    Für die Anmeldung einer Haupt- bzw. Nebenwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbescheinigung. Bei Anmeldung der Hauptwohnung benötigen wir auch, falls vorhanden, Ihren Reisepass.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen!

    Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein; für Untermieter ist es der Hauptmieter.

    Für Sie als Wohnungsgeber bedeutet das, dass Sie Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen.

    Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    •          Name und Anschrift des Vermieters
    •          Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist
    •          Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
    •          die Anschrift der Wohnung
    •          die Namen der meldepflichtigen Personen.

    Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

    Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

  • Ausgabe der Steuer-ID

    Falls Sie Ihre Steueridentifikationsnummer benötigen und nicht mehr auffinden, können Sie diese bei uns kostenfrei erhalten. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information ausschließlich an Sie persönlich aushändigen dürfen. Dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

  • Abmeldung einer Nebenwohnung

    Einen Nebenwohnsitz können Sie sowohl bei der Hauptwohnsitzstelle als auch bei der zuständigen Nebenwohnsitzstelle abmelden. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

  • Abmeldung ins Ausland

    Falls Sie Deutschland verlassen möchten, sollten Sie, möglichst 7 Tage zuvor, bei uns persönlich vorstellig werden. Bringen Sie dazu bitte ein Ausweisdokument mit. Insofern dies nicht möglich ist, müssen Sie uns spätestens 14 Tage nach der Ausreise schriftlich mitteilen, wohin Sie verzogen sind.

  • Beantragung der Auskunfts- und Übermittlungssperren

    Wenn Sie Informationen über das Eintragen von Auskunfts- und/oder Übermittlungssperren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

  • Briefwahlunterlagen, Bescheinigungen Wahlrecht, Bescheinigungen Wählbarkeit

    Bei jeder Wahl besteht die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen. Nachdem Sie uns die notwendigen Unterlagen ausgehändigt haben, erhalten Sie die gewünschten Unterlagen auf dem postalischen Weg nach Hause.

    Falls Sie Bescheinigungen bezüglich des Wahlrechts oder der Wählbarkeit benötigen, wenden Sie sich bitte persönlich direkt an uns.

  • Führungszeugnis

    Es wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis unterschieden. Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur in Auftrag gegeben werden, wenn ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers oder Ehrenamtes vorgelegt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung eines Führungszeugnisses bei uns persönlich vorstellig werden müssen.

  • Gewerbezentralregisterauskünfte

    Auf Anfrage können wir Gewerbezentralregisterauskünfte erteilen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an uns.

  • Lebensbescheinigung

    Sollten Sie eine Lebensbescheinigung benötigen, müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen und ein Ausweisdokument mitbringen.

  • Meldebescheinigung

    Es wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung unterschieden. Eine erweiterte Meldebescheinigung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt. Sowohl die einfache als auch die erweiterte Meldebescheinigung kostet 10,00 €.

  • Melderegisterauskunft

    Auf Anfrage können wir Melderegisterauskünfte erteilen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an uns.

Nachfolgende Meldevorgänge sind online möglich: