Fundbüro

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Etwas verloren oder etwas gefunden?

Wenn Sie etwas verloren haben, könnte dieser Gegenstand in unserem Fundbüro abgegeben worden sein. Es ist jedoch möglich, dass sich die Registrierung des Gegenstands etwas verzögert.

Wenn Sie etwas finden sollten, dass mehr als 10,00 € wert ist, sind Sie dazu verpflichtet dies bei uns im Fundbüro anzuzeigen und abzugeben. In besonderen Fällen können die Fundsachen nach Rücksprache auch bei Ihnen zuhause verwahrt werden.

 

Handhabung

Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich bei uns registriert ist. Wenn Sie nichts von uns hören, konnten wir den Gegenstand leider nicht ermitteln.

Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.

Ansonsten können Sie Ihren Verlust telefonisch, schriftlich oder mit unserer Verlustanzeige online melden.

 

Sollten Sie sich dazu entscheiden, den Verlust schriftlich einzureichen, dann benötigen wir folgende Angaben, um den Fundgegenstand bestmöglich ermitteln zu können:

  • Name und Adresse
  • Datum des Verlustes
  • Ort des Verlustes
  • genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes

 

Sollte eine Fundsache bei uns abgegeben worden sein, die Ihnen zugeordnet werden kann, dann benötigen wir nachfolgenden Unterlagen um Ihnen die Fundsache anschließend aushändigen zu können.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers inklusive Unterschrift möglich.
  • Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
  • Bei verlorenem Mobiltelefon: Eigentumsnachweis
  • Bei verlorenem Schlüssel: Vergleichs- oder Zweitschlüssel

 

Rechtliche Grundlagen

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

Fragen & Antworten

Wie schnell liegt eine Fundsache im Fundbüro zur Abholung bereit?

In der Regel dauert es drei bis fünf Werktage, manchmal auch mehrere Wochen oder Monate, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.

 

Gibt es bei der Abholung anderer Fundsachen etwas zu beachten?

Ausweise:

  • Ausländische amtliche Dokumente (zum Beispiel Reisepässe und Führerscheine) von nicht in Schotten gemeldeten Personen werden über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die Botschaften der jeweiligen Länder verschickt.
  • Bankkarten und Ausweise von außerhalb gemeldeter Personen werden direkt an das jeweilige Geldinstitut beziehungsweise die ausstellende Behörde verschickt.
  • Andere, vergleichbare Karten werden direkt an Sie versendet, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schotten haben.
  • In Schotten gemeldete Verlierer von Ausweisen werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie mit dem Einwohnermeldeamt in Kontakt treten. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt, müssen Sie den „verlorenen“  Ausweis der ausstellenden Behörde unverzüglich zurückgeben.
  • Brillen: Beschreiben Sie bitte Fabrikat, Form und Material des Brillengestells.
  • Schlüssel: Bitte bringen Sie, wenn möglich, einen Vergleichs-/ Zweitschlüssel zum Abgleich mit.

 

Was macht man bei einem Diebstahl?

Ist Ihnen eine Sache gestohlen worden, müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung an den Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich die Sache als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. EC-, Kredit- und Handykarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen.

 

Muss ich Finderlohn zahlen?

Wenn der Finder diesen beansprucht, müssen Sie Finderlohn zahlen.

  • Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes. Ist die Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent.
  • Falls dem Finder durch den Fund Aufwendungen entstanden sind und er diese geltend macht, müssen Sie diese ebenfalls erstatten.
  • Abweichende Regelungen gelten für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden und Verkehrsanstalten. Hier erhält der Finder bei Sachen im Wert von mindestens 50 Euro nur die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns.

Wie lange bewahrt das Fundbüro Fundstücke auf?

Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.

 

Was passiert mit nicht abgeholten Fundsachen?

Nach Ablauf der Abholfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Stadt Schotten über, sofern der Finder keine Rechte geltend gemacht hat. Sie werden dann versteigert (Einnahmen gehen in den Haushalt der Stadt Schotten über), vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.