Allgemeine Leistungen

Allgemeine Leistungen

Neben den auf den anderen Seiten vorgestellten Angelegenheiten gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Dienstleistungen:

  • Kirchenaustritte

    Um aus Ihrer Kirche, Religions- oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Schotten mit Hauptwohnung gemeldet sind.

    Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde. Ab dem darauffolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.

    Wenn Sie Ihren Kirchenaustritt nicht persönlich erklären wollen, können Sie das auch schriftlich machen. Dafür muss Ihre Unterschrift von einem Notariat oder dem Ortsgericht beglaubigt werden. Darin ist der Familienname, die Vornamen, der Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnung und Familienstand anzugeben. Die Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der die erklärende Person austreten möchte, muss eindeutig bezeichnet sein. Der Austritt wird ab dem Tag des Eingangsdatums wirksam. Anschließend erhalten Sie einen Kostenbescheid von uns. 

    Folgende Dokumente benötigen Sie für einen Austritt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Kindern die Geburtsurkunde, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist
    • Falls zutreffend, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    • Die Kosten belaufen sich auf 30,00 €

    Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche die Erklärung zum Austritt selbst abgeben. Sie brauchen dafür keine Zustimmung eines Erwachsenen. 

    Für Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
    Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind zusätzlich selbst zustimmen.

    Nach Ihrem Kirchenaustritt teilen wir dies dem Finanzamt und der Religionsgemeinschaft entsprechend mit.

  • Beglaubigungen

    Im Bürgerbüro können Sie bestimmte Dokumente beglaubigen lassen. Wir bitten vor Ihrem Besuch um telefonische Rücksprache, um welches Dokument es sich handelt, da einige Dokumente nur von Ortsgerichten beglaubigt werden. Ihr zuständiges Ortsgericht finden Sie hier.

    Folgende Dokumente benötigen Sie für eine Beglaubigung:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Originaldokument, welches beglaubigt werden soll
    • Die Kosten belaufen sich auf 5,00 € pro Beglaubigung
  • Anmeldung zur Verbrennung von Gartenabfällen (Bitte beachten Sie die Hinweise!)

    Telefonisch unter 06044-66 0 oder per Online-Formular.

    Informationen finden Sie im Merkblatt zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

  • Fischereischeine und -ausweise

    Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Diesen können Sie bei uns erwerben.

    Folgende Dokumente benötigen Sie dazu:

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder
    • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer oder
    • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde oder
    • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder
    • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann oder

    Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers. Für die Niddatalsperre können Sie diesen unter  https://hejfish.com/d/13003 erhalten.

    Die aktuellen Kosten belaufen sich bei einem

    • Jahresfischereischein auf 17,50 €
    • Fünfjahresfischereischein auf  45 €
    • Zehnjahresfischereischein auf 86 €


    Jugendfischereischein

    Ein Jugendfischereischein kann an Kinder zwischen 10 und 16 Jahren ausgegeben werden. Allerdings darf der Fischfang nur mit einer volljährigen Person, die ebenfalls einen Fischereischein besitzt, ausgeübt werden.

    Ein Jugendfischereischein für die Dauer von 5 Jahren kann nur ausgestellt werden, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist. Danach ist es nur noch jährlich möglich.

    Die aktuellen Kosten belaufen sich bei einem

    • Jahresfischereischein auf 7,50 €
    • Fünfjahresfischereischein auf  23 €
  • Führerscheinwesen

    Um Ihre Einwohnermeldedaten bestätigen zu können, benötigen wir folgendes:

    • Personalausweis
    • Aktuelles, biometrisches Passbild
    • Formular von der Führerscheinstelle, worauf wir die Einwohnermeldedaten bestätigen können

    Für den Umtausch von Führerscheinen wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Lauterbach. (Tel. 06641/977970)

  •  Hunde An-, Um-, Abmeldung

    Online-Formulare: Hundeanmeldung / Hundeabmeldung / SEPA-Lastschriftmandat

    Hundeanmeldung bzw. Hundeummeldung

    • Personalausweis
    • Wenn vorhanden, Hundeausweis bzw. Impfpass
    • Einzugsermächtigung (wenn die Abbuchung der Hundesteuer gewünscht ist)


    Hundeabmeldung

    • Personalausweis
    • Hundemarke
    • Sollte Ihr Hund eingeschläfert worden sein, benötigen wir die Bescheinigung des Tierarztes


    Verlust der Hundemarke

    Falls Sie Ihre Hundemarke verloren haben, können wir Ihnen eine neue Marke aushändigen. Die Kosten dazu belaufen sich auf 2,00 €.

  •  Hundekotbeutel

    Während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros können Sie bei uns kostenfreie Hundekotbeutel abholen.

  • (Spenden-) Sammlungen

  • Ausgabe von Müllkalendern

    Alternativ gibt es unter www. zav-online.de einen Online Müllkalender.

  •  Sperrmüll- und Elektromüllkarten

    Die Anmeldung einer Sperrmüllabfuhr kann auf folgende Art angemeldet werden:

    • Über das Internetformular  www.zav-online.de/sperrmüllanmeldung dort finden Sie auch weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr
    • Abfuhrkarten erhältlich im Bürgerbüro
    • Sperrmüll- Hotline 06641/9671-22
    • Per Kurzbrief an die Adresse des ZAV oder per Fax 06641/9671-20


    Elektrogroßgeräte
    mit einer Kantenlänge über 50 cm sind ebenfalls über die Sperrmüllabfuhr anzumelden.


    Änderung ab dem 01. Januar 2024

    Kleine Elektrogeräte (mindestens zwei Kanten von weniger als 50 cm Kantenlänge) können gebührenfrei bei der Firma Schottener Soziale Dienste, Seestraße 26, abgegeben werden.
    Dort wird Elektroschrott zu den folgenden Öffnungszeiten angenommen:

    Montag – Mittwoch         12:00 – 15:00 Uhr
    Donnerstag + Freitag       09:00 – 12:00 Uhr

    Für die Abgabe von größeren Mengen steht die zentrale Sammelstelle des ZAV auf dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) in Schwalmtal-Brauerschwend zur Verfügung.

  • Grünschnitt

    Ab 01. Januar 2024 ist die Annahme von Grünschnitt gebührenpflichtig.
    Die Grünabfalldeponie „Am Bockzahl“ befindet sich oberhalb des Sportplatzes in Schotten (Ortsausgang in Richtung Gedern). Die Entsorgungsgebühr beträgt 13,51 €/ m³ Grünschnitt. 

    Allerdings unterscheidet sich der Preis bei der Art des Grünschnitts:

    • Astschnitt wird nicht voll berechnet, sondern mit 0,5 multipliziert (entspricht 6,76 €/m³)
    • Gras u. Unkraut etc. wird voll berechnet (13,51 €/m³)

    Auf der Grünabfalldeponie, welche durch den Zweckverband für Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) betrieben wird, kann zu den bekannten Öffnungszeiten freitags und samstags jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr Grünschnitt abgegeben werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link www.zav-online.de/grünabfall

  • Auslage und Ausgabe von "Die Stadtbroschüre" - Informationen für Bürger und Gäste

    Bei Interesse an Informationen aller Stadtteile von Schotten können Sie bei uns eine Broschüre erhalten.

  • Beantragung Windeltonne

    Für Neugeborene und Kleinkinder bietet die Stadt Schotten bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres einen speziellen Service der Windeltonnen an.

    Die Kosten der Leerung (Pro Abfuhrtermin 2,09€ bei 80L-Gefäß/3,13€ bei 120 L-Gefäß) werden von der Stadt  Schotten übernommen – hierfür muss am Ende des Jahres die vom ZAV erstellte Rechnung bei uns inkl. Kontoverbindung von Ihnen eingereicht werden. Nach Nachweis durch Einsendung der Rechnung werden die Kosten von uns zurückerstattet.

    Die Bereitstellungskosten (jährlich 14,06€ bei 80 L-Gefäß/21,09€ bei 120 L-Gefäß) und die Anlieferungs- sowie Abholkosten des Müllgefäßes (jeweils 33,61€) müssen von den Eltern selbst übernommen werden.

    Bitte beachten Sie, dass für ein Kind von uns nur die Leerungskosten für das 80 L-Gefäß und bei zwei Kindern das 120 L-Gefäß übernommen wird.

    Sollte für ein Kind das größere 120 L-Gefäß benötigt werden, so muss die Differenz (1,04€) von den Eltern selbst übernommen werden.

    Antragsstellung ZAV:

    -          Der Antrag muss direkt beim ZAV gestellt werden.

    https://www.zav-online.de/files/Downloads/Formulare%20und%20Antr%C3%A4ge/Antrag%20Zusatzgef%C3%A4%C3%9F_1.pdf

    Antrag Kostenübernahme Stadt Schotten:

    -          Die Antragsstellung kann schriftlich (per Mail o. Post mit dem Antragsformular) oder persönlich erfolgen.

    Leerungen:

    -          Die Leerung erfolgt jeweils an den Abfuhrterminen der Restabfalltonne. 

  • Gelbe Säcke für die Plastiktonne

    Während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros können Sie gelbe Säcke für die Plastiktonne kostenfrei bei uns erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass pro Person nur eine Rolle herausgegeben werden kann.

  • Einkommenssteuerformulare

    Das Finanzamt stellt uns ab 2023 keine Formulare mehr zur Verfügung. Diese erhalten Sie nur noch auf telefonische Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

  • Telefonbücher

    Sie können im Bürgerbüro kostenfreie, aktuelle Telefonbücher erhalten.

  • Notfallmappen

    An der Pforte des Bürgerbüros werden kostenfreie Notfallmappen ausgelegt, die Sie sich gerne mitnehmen können.

Verkauf

Zusätzlich können Sie folgendes in unserem Bürgerbüro erwerben:

·         Theater- und Konzertkarten

·         Gutscheine Marktstadt Schotten

·         ZAV Müllsäcke für die Restmülltonne

·         Stadtpläne 

·         Parkvignette für Hoherodskopf und Nidda-Stausee  --->  Kosten: 20 €