Pass- und Personalausweisamt
Pass- und Personalausweisamt
Diese Angelegenheiten aus dem Bereich des Passwesens können Sie direkt im Bürgerbüro erledigen:
- (Vorläufiger) Bundespersonalausweis
- (Vorläufiger / Express-) Reisepass
- Kinderreisepass
Bei allen nachfolgenden Vorgänge ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig.
Nachstehende Unterlagen benötigen Sie für die Antragsstellung:
Bundespersonalausweises (BPA)
- Vorlage des BPA, bei erstmaliger Antragstellung den Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde
- Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Gültigkeit: bis zum Alter von 24 Jahre = 6 Jahre; danach 10 Jahre
- Gebühr: 22,80 € (unter 24 Jahre) bzw. 37,00 € (ab 24 Jahre)
Bundespersonalausweises (BPA) - vorläufig
- Vorlage des BPA, bei erstmaliger Antragstellung den Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde
- Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Gültigkeit
- Gebühr: 10,00 €
Reisepass
- Vorlage des Reisepasses
- Bei Personen unter 18 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Gültigkeit: bis zum Alter von 24 Jahre = 6 Jahre; danach 10 Jahre
- Gebühr: 37,50 € (unter 24 Jahre) bzw. 60,00 € (ab 24 Jahre)
- Wichtige Informationen für Reisen in die USA
Express-Reisepass
Unter besonderen Bedingungen kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Sie benötigen dazu alles, was unter dem Punkt Reisepass bereits beschrieben wurde. Es kommt eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € hinzu. Sollten Sie Fragen zu solch einem Vorgang haben bzw. ob ein Express-Reisepass in Ihrem Fall möglich ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro.
Vorläufiger Reisepass
- wird nur in besonderen Fällen ausgestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro
Kinderreisepass
- Ausstellung nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich
- Vorlage des Kinderreisepasses. Geburtsurkunde bei erstmaliger Antragstellung
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) muss vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
- Gebühr: 13,00 €
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist
- Gebühr: 6,00 €
- Wichtige Informationen für Reisen in die USA
Befreiung von der Ausweispflicht
- Bitte nehmen Sie Rücksprache mit dem Bürgerbüro