Pass- und Personalausweisamt

Pass- und Personalausweisamt

Diese Angelegenheiten aus dem Bereich des Passwesens können Sie direkt im Bürgerbüro erledigen:

  • (Vorläufiger) Bundespersonalausweis
  • (Vorläufiger / Express-) Reisepass
  • Kinderreisepass

Bei allen nachfolgenden Vorgänge ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig. 

Nachstehende Unterlagen benötigen Sie für die Antragsstellung:

Bundespersonalausweises (BPA)

  • Vorlage des BPA, bei erstmaliger Antragstellung den Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Gültigkeit: bis zum Alter von 24 Jahre = 6 Jahre; danach 10 Jahre
  • Gebühr: 22,80 € (unter 24 Jahre) bzw. 37,00 € (ab 24 Jahre)

Bundespersonalausweises (BPA) - vorläufig

  • Vorlage des BPA, bei erstmaliger Antragstellung den Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Gültigkeit
  • Gebühr: 10,00 €

Reisepass

  • Vorlage des Reisepasses
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Gültigkeit: bis zum Alter von 24 Jahre = 6 Jahre; danach 10 Jahre
  • Gebühr: 37,50 € (unter 24 Jahre) bzw. 70,00 € (ab 24 Jahre)
  • Wichtige Informationen für Reisen in die USA

Express-Reisepass

Unter besonderen Bedingungen kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Sie benötigen dazu alles, was unter dem Punkt Reisepass bereits beschrieben wurde. Es kommt eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € hinzu. Sollten Sie Fragen zu solch einem Vorgang haben bzw. ob ein Express-Reisepass in Ihrem Fall möglich ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro.

Vorläufiger Reisepass

  • wird nur in besonderen Fällen ausgestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro

Kinderreisepass

  • Ausstellung nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich
  • Vorlage des Kinderreisepasses. Geburtsurkunde bei erstmaliger Antragstellung
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) muss vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • Gebühr: 13,00 €
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist
  • Gebühr: 6,00 €
  • Wichtige Informationen für Reisen in die USA

Befreiung von der Ausweispflicht

  • Bitte nehmen Sie Rücksprache mit dem Bürgerbüro