Schotten Auf dem Bockzahl


Kernstadt Schotten - Bebauungsplan Nr. 7 "Auf dem Bockzahl" – 5. Änderung und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Geltungsbereich:

Bild Bebauungsplan Schotten Auf dem Bockzahl












Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB:

vom: 22.01.2024 bis einschließlich 08.03.2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schotten hat am 14.12.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes Nr. 7 „Auf dem Bockzahl“ – 5. Änderung in der Kernstadt Schotten sowie der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen. Die Stadt Schotten hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Planziel des Verfahrens:

Im seit 1984 rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf dem Bockzahl“ (1. Änderung) ist im Wesentlichen für den Geltungsbereich dieser Teil-Änderung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotelanlagen“ sowie Ferienwohnungen festgesetzt. Diese Planung wurde nicht realisiert und zwischenzeitlich aufgegeben. Die Teil-Änderung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, damit entlang der Jahnstraße Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden können. Auch sind im Geltungsbereich eine Kindertagesstätte und eine Station der Rettungswache (Rotes Kreuz) vorgesehen.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Planungen. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der Erschließung und der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen. Die Infrastruktur wird verbessert.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung in der Zeit vom 22.01.2024 - 08.03.2024 einschließlich hier eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Schotten, Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten, Zimmer 25, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Stadtverwaltung Schotten, oder zur Niederschrift. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt

Für die Flächennutzungsplan-Änderungen gilt zusätzlich:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können untenstehend heruntergeladen werden.

Entwurf Bebauungsplan:

Entwurf Flächennutzungsplanänderung: