Grabarten

Grabarten

Auf den Friedhöfen in Schotten und den Stadtteilen werden folgende Grabarten zur Verfügung gestellt:
Hierzu können Sie einen Flyer mit Informationen als PDF-Dokument herunterladen.

Pos.ArtBeschreibungBestattungenErwerbskostenNutzungsdauerRuhefristFriedhöfe
1Reihengrab1-stellig, es wird der Reihe nach bestattet, Wiederbelegung nicht möglich, Beisetzung einer Urne nur bis 1 Jahr nach Erdbestattung

1 Erd-bestattung 

+ 1 Urne

985,00 €30 Jahre

30 Jahre

20 Jahre

alle
2Kindergrabentspricht Reihengrab, Bestattung bis 5. Lebensjahr1 Erd-bestattung365,00 €30 Jahre30 Jahrealle
3Familienwahlgrab

1-4-stellig, bei Möglichkeit auswählbar, mehrstellig nur an Verstorbene über 60 Jahre möglich, Verlängerung möglich

je Stelle

1 Erd-bestattung

+ 4 Urnen

je Stelle

1.430,00 €

40 Jahre

30 Jahre

20 Jahre

alle
4Urnenwahlgrab4-stellig, bei Möglichkeit auswählbar, Verlängerung möglich4 Urnen1.250,00 €40 Jahre20 Jahrealle
5Urnennische

in der Urnenwand, 2-stellig, es wird der Reihe nach belegt, Verlängerung möglich, Beschriftung der Nischenplatte durch Nutzungsberechtigte

2 Urnen1.580,00 €20 Jahre20 JahreSchotten
6Gemeinschaftsgrabfeld

Urnenkammer für 1 oder 2 Urnen, es wird der Reihe nach belegt, Verlängerung möglich, keine Pflege durch Angehörige erforderlich/möglich, Anlage wird durch die Stadt Schotten unterhalten bzw. gepflegt, Erwerb+Beschriftung der Bronzetafel ausschließlich durch Fa. Hössl&Bohn OHG, Eichelsdorf durch Nutzungsberechtigte

1 Urne

2 Urnen

1.510,00 €

3.020,00 €

20 Jahre20 JahreSchotten

7

 

Anonymes Urnengrabfeld

Anonymes Urnenfeld ist Grasfläche, keine Pflege erforderlich/möglich

1 Urne465,00 €20 Jahre20 JahreSchotten
8Baumgrab1-2 stellig, Grabplatte durch Nutzungsberechtigte in Auftrag zu geben, keine Pflege erforderlich/möglich

1 Urne

2 Urnen

935,00 €

1.870,00 €

20 Jahre20 Jahrewo Möglichkeiten bestehen

Bei den Positionen 1, 2, 3 und 4 muss die Grabstätte spätestens 2 Jahre nach Beisetzung mit einer wetterbeständigen Grabmalanlage versehen werden. Es kann jedoch auch in Absprache mit der Friedhofsverwaltung eine Granitplatte ebenerdig verlegt werden, der übrige Bereich der Grabstätte ist dann Rasenfläche und eine Pflege bzw. Bepflanzung entfällt.