Rainrod Am Gerweg


Stadtteil Rainrod - Bebauungsplan "Am Gerweg" und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Geltungsbereich:












Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB:

vom: 26.02.2024 bis einschließlich 12.04.2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schotten hat am 08.02.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Am Gerweg“ im Stadtteil Rainrod sowie der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen. Die Stadt Schotten hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Ziel des Bebauungsplanes:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die Voraussetzungen für den Erhalt und die Erweiterung des bereits ansässigen Zimmereibetriebes, der auch im Gerüstbau tätig ist, ermöglicht werden. Die Erweiterung in Richtung Norden ist um etwa 30 m, gerechnet ab heutiger Grenze „Gewerbe/Landwirtschaft“, vorgesehen. Die Grenze der gewerblichen Nutzung liegt zurzeit am südlichen Rand des Flurstückes 28/1. Die Nutzung ist gemäß der seit 1999 rechtskräftigen Abrundungssatzung, siehe Planzeichnung des Bebauungsplanes, zulässig. Allerdings werden auch Flächen genutzt, die außerhalb des abgerundeten Bereiches liegen.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen. Die Infrastruktur wird verbessert und ein Abwandern des heimischen Betriebes wird verhindert. Die vorhandenen Gebäude erhalten durch das Planvorhaben die erforderliche dauerhafte Sicherung.

Im Bebauungsplan sind im Wesentlichen ein Misch- und ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da im rechtswirksamen Flächennutzungsplan die Flächen als Mischbaufläche bzw. als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind.

In der Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung ist im Wesentlichen ein Gewerbegebiet dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung in der Zeit vom 26.02.2024 - 12.04.2024 einschließlich hier eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Schotten, Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten, Zimmer 25, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Stadtverwaltung Schotten, oder zur Niederschrift. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt

Für die Flächennutzungsplan-Änderungen gilt zusätzlich:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können untenstehend heruntergeladen werden.

Entwurf Bebauungsplan:

Entwurf Flächennutzungsplanänderung: