Rainrod Am Gerweg
Rainrod Bebauungsplan "Am Gerweg" und
Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich
Geltungsbereich:

Ziel des Bebauungsplanes:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die Voraussetzungen für den Erhalt und die Erweiterung des bereits ansässigen Zimmereibetriebes, der auch im Gerüstbau tätig ist, ermöglicht werden. Die Erweiterung in Richtung Norden ist um etwa 30 m, gerechnet ab heutiger Grenze „Gewerbe/Landwirtschaft“, vorgesehen. Die Grenze der gewerblichen Nutzung liegt zurzeit am südlichen Rand des Flurstückes 28/1. Die Nutzung ist gemäß der seit 1999 rechtskräftigen Abrundungssatzung, siehe Planzeichnung des Bebauungsplanes, zulässig. Allerdings werden auch Flächen genutzt, die außerhalb des abgerundeten Bereiches liegen.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen. Die Infrastruktur wird verbessert und ein Abwandern des heimischen Betriebes wird verhindert. Die vorhandenen Gebäude erhalten durch das Planvorhaben die erforderliche dauerhafte Sicherung.
Im Bebauungsplan sind im Wesentlichen ein Misch- und ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da im rechtswirksamen Flächennutzungsplan die Flächen als Mischbaufläche bzw. als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind.
In der Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung ist im Wesentlichen ein Gewerbegebiet dargestellt.
Nachfolgend finden Sie den Verfahrensstand und Downloads:
Offenlage in der Zeit vom 30.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 - Veröffentlichung im Kreis-Anzeiger für Wetterau und Vogelsberg am 20.05.2023
Vorentwurf Bebauungsplan:
Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung: