Briefwahl

Briefwahl

Informationen rund um die Briefwahl

Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.


WIE BEKOMME ICH BRIEFWAHLUNTERLAGEN MIT WAHLSCHEIN?

Für die Europawahl können Sie Briefwahlunterlagen ab 29.04. beantragen:


Ihr AnliegenWie geht das?

 

Briefwahlunterlagen per Post


 

  • Online beantragen: Briefwahlunterlagen
  • Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post/Fax/E-Mail an das Wahlamt senden oder
  • formlosen Antrag per Post/Fax/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an das Wahlamt senden

Briefwahlunterlagen persönlich beantragen zum Mitnehmen oder vor Ort wählen

Kommen Sie ab 29.04. mit Ihrem Ausweis ins Bürgerbüro

Vogelsbergstr. 184:


Montag:          07.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag:        07.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:       07.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:   07.30 bis 19.00 Uhr
Freitag:            07.30 bis 12.30 Uhr                                              Samstag:        09.00 bis 11.00 Uhr



Bitte Postlaufzeiten beachten. Ihr roter Wahlbrief muss bis 09.06.2024, 18 Uhr, im Wahlamt (Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten) zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.


WAS SOLLTE ICH SONST NOCH WISSEN?



Hilfestellung bei der Briefwahl: 
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.

Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Landtags- und Direktwahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 18.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt. Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal). Verlorene Wahlschein dürfen nicht ersetzt werden.

Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind, können Sie bis 09.06.2024, 15 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwalunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist. 

Briefwahlunterlagen zurücksenden:
Die Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen bis zum 09.06.2024, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.