Briefwahl
Briefwahl
Informationen rund um die Briefwahl
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
WIE BEKOMME ICH BRIEFWAHLUNTERLAGEN MIT WAHLSCHEIN?
Für die Landtagswahl, Landratswahl und Bürgermeisterdirektwahl können Sie Briefwahlunterlagen ab 28.08. beantragen:
Ihr Anliegen | Wie geht das? |
Briefwahlunterlagen per Post |
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Briefwahlunterlagen persönlich beantragen zum Mitnehmen oder vor Ort wählen | Kommen Sie ab 28.08. mit Ihrem Ausweis ins Bürgerbüro Vogelsbergstr. 184: Montag: 07.30 bis 16.30 Uhr |
Bitte Postlaufzeiten beachten. Ihr roter und gelber Wahlbrief muss bis 08.10.2023, 18 Uhr, im Wahlamt (Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten) zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden. |
AS SOLLTE ICH SONST NOCH WISSEN?
Hilfestellung bei der Briefwahl:
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Landtags- und Direktwahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt. Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal). Verlorene Wahlschein dürfen nicht ersetzt werden.
Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind, können Sie bis 08.10.2023, 15 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwalunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Briefwahlunterlagen zurücksenden:
Die Briefwahlunterlagen (roter und gelber Wahlbrief) müssen bis zum 08.10.2023, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.