Zulassungsstelle

Zulassungsstelle

Die nachfolgenden Angelegenheiten werden von der Zulassungsstelle in Schotten nicht bearbeitet.
Die Bearbeitung erfolgt nur durch die Zulassungsstelle Vogelsbergkreis in Lauterbach oder Alsfeld:

  • Rote Kennzeichen für Oldtimer
  • Rote Dauerkennzeichen zur Wiederverwendung
  • Zulassung von Einfuhrfahrzeugen


Hinweis zu den Öffnungszeiten:
Wir bitten Sie, das Bürgerbüro / die Zulassungsstelle mit Ihrem Anliegen spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten aufzusuchen, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Vielen Dank.

Allgemeine Hinweise:

  • Fahrzeugveräußerung
    Teilen Sie der Zulassungsbehörde bei einer Veräußerung Ihres Fahrzeuges mit, wann und an wen Sie Ihr Fahrzeug abgegeben haben.
     
  • Fahrzeugzulassung auf Minderjährige
    Zur Zulassung ist eine unterschriebene, beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Alleinerziehenden ist die Vorlage des Sorgerechtes notwendig.
     
  • Fahrzeugzulassung auf eine andere Person
    Es ist immer eine Vollmacht und ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Merkblatt) notwendig, wenn der Halter des Fahrzeuges die Zulassung oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht selbst vornehmen kann. Dies gilt auch für Familienangehörige.
     
  • Zulassung mit Steuerbefreiung/Steuerermäßigung
    Bei der Zulassung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (grüne Kennzeichen) ist eine Bescheinigung vom Ortslandwirt vorzulegen.
    Für Schwerbehinderte kann eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung beantragt werden, wenn der Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck hat oder die Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" beinhaltet. Der Ausweis ist bei der Zulassung im Original vorzulegen.


Diese Angelegenheiten aus dem Bereich der KFZ-Zulassungsstelle können Sie direkt bei uns im Bürgerbüro erledigen:

  • Adressänderungen innerhalb des Vogelsbergkreises

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
  • Adressänderungen von außerhalb des Vogelsbergkreises

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
    • EVB-Nr. der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • gültige HU
    • gültige AU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
  • Adressänderungen von außerhalb des Vogelsbergkreises mit Kennzeichenmitnahme 

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • EVB-Nr. der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) (nicht unbedingt erforderlich)
    • gültige HU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich

    Hinweis: Kennzeichenmitnahme nur bei angemeldeten Fahrzeugen möglich. 

  • Änderung persönlicher Daten (z.B. Familienname)

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültige HU 
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
  • Ausfuhrkennzeichen

    Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichen
    • gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
    • gültige HU
    • bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass
    • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.
    • Vorführung des Fahrzeuges
    • inländisches Konto oder Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen


    Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
    • gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
    • gültige HU
    • bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass
    • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.
    • Vorführung des Fahrzeuges
    • inländisches Konto oder Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen  
  • Außerbetriebsetzung

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichen
    • Verbleibserklärung / Reservierung Kennzeichen

    Hinweis:
    Soll das Fahrzeug wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden, besteht die Möglichkeit das Kennzeichen für 1 Jahr für dieses Fahrzeug zu reservieren. Die Reservierung des Kennzeichens hat durch den Halter bzw. eine Vollmacht zu erfolgen (siehe Verbleibserklärung).

  • Ersatzausfertigung eines Fahrzeugscheines / -zeugbriefes

    Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • alter Fahrzeugschein / alte Zulassungsbescheinigung Teil I bei Unbrauchbarkeit
    • einfache Erklärung bei erstmaligem Verlust der Fahrzeugpapiere (wird bei der Zulassungsstelle entgegengenommen)
    • Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugschein (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Prüfbericht der letzten HU
    • Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist (Nachweis zur Berechtigung)
    • Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung wird von Fall zu Fall entschieden.


    Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit (nur möglich bei VB-Kennzeichen)

    Was wir benötigen:

    • alter Fahrzeugbrief bei Unbrauchbarkeit
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugbrief (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
    • Entgegennahme einer Erklärung über den Verbleib, oder von Fall zu Fall eidesstattliche Versicherung (direkt bei der Zulassungsstelle)
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist (Nachweis zur Berechtigung)
    • Vorlage eines Nachweises über den Eigentumserwerb, wenn der bisherige Halter unbekannt ist (Kaufvertrag)
    • Bescheinigung über den Erhalt des Fahrzeugbriefes, wenn bei der letzten Erfassung dieser an eine andere Person als den Halter ausgehändigt wurde, z. B. letzte Zulassung erfolgte über ein Autohaus
    • bei Kennzeichen von Außerhalb wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle benötigt.
  • Halterwechsel innerhalb des Vogelsbergkreises

    Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • Kennzeichen, falls ein anderer Kennzeichenwunsch besteht
    • gültige HU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.


    Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • gültige HU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
  • Halterwechsel außerhalb des Vogelsbergkreises

    Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichen
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • gültige HU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.


    Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • gültige HU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
  • Kurzzeitkennzeichen

    • Voraussetzungen und vorzulegende Unterlagen finden Sie hier im Merkblatt

    Achtung

    Seit dem 01.11.2012 ist die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen nur noch an Personen möglich, die ihren Hauptwohnsitz im Vogelsbergkreis haben sowie an die im Ausland wohnenden EU-Bürger unter Vorlage eines Ausweises in dem die komplette Anschrift eingetragen ist. Wenn die Anschrift nicht ersichtlich ist, wird eine übersetzte Meldebescheinigung benötigt.

  • Neuzulassung

    Was wir benötigen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
  • Oldtimer-Kennzeichen (H)

    Für Oldtimer-Kennzeichen kommen nur Fahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Dies wird durch ein Gutachten vom TÜH bescheinigt.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
    • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Gutachten nach § 21 c StVZO mit gültiger HU
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt.

    Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit Oldtimer-Kennzeichen:

    • siehe Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
    • Gutachten nach § 21 c StVZO mit gültiger HU
  • Saisonkennzeichen / Änderung der Saison

    Der Saisonzeitraum muss mindestens 3 Monate, höchstens 11 Monate eines Jahres betragen.

    Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, innerhalb des Vogelsbergkreises.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichen
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) speziell für Saisonzulassung
    • gültige HU
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.


    Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen:

    • siehe Neuzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
  • Technische Änderungen

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief bzw. allgemeine Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Gutachten mit technischer Änderung *
    • gültige HU
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt.

    *Hinweis:
    Alle Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO benötigen eine Einzelbetriebserlaubnis, die nur die Bündelungsbehörde in Fulda erteilen kann. (siehe Antragsformular)

  • Umkennzeichnung bei Diebstahl oder Verlust

    Eine Umkennzeichnung erfolgt, wenn das Fahrzeug im Vogelsbergkreis zugelassen ist oder zuletzt war, und ein anderes Kennzeichen erteilt wird.

    Hinweis: Bei Diebstahl oder Verlust ist es nicht möglich, ein Ersatzschild zu prägen.

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
    • gültige HU 
    • Diebstahlsanzeige bei gestohlenem Kennzeichen (amtliches Kennzeichen muss daraus hervorgehen und die Angabe, ob es sich um das vordere, das hintere oder beide Kennzeichen handelt)
    • Verlusterklärung, evtl. eidesstattliche Versicherung, wird von Fall zu Fall entschieden.
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist (Nachweis zur Berechtigung)
  • Wechselkennzeichen

    Was wir benötigen:

    • zusätzlich zu den sonstigen erforderlichen Unterlagen für BEIDE Fahrzeuge eine elektronische Versicherungs-Nummer (eVB-Nr.) der Kraftfahrzeugversicherung. Die Kennzeichenart (Wechselkennzeichen) muss von der Versicherung bereits hinterlegt sein (wie z.B. Saisonkennzeichen)

    Voraussetzung:

    • max. 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse;

    Mögliche Fahrzeugklassen:

    Klasse M1: KFZ zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

    Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW

    Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

    • Kennzeichenschilder haben die gleichen Abmessungen


    Zu beachten ist:

    Wechselkennzeichen können für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse genutzt werden, also z. B. problemlos für einen Pkw und ein Campingfahrzeug. Jedes Wechselfahrzeug muss gesondert zugelassen werden und erhält eigene Fahrzeugpapiere.

    Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig, d. h. mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.

    Beide Fahrzeuge sind weiterhin steuerpflichtig. Im Internet ist die Reservierung von Wunschkennzeichen nicht möglich. 

    Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

    • Saisonkennzeichen
    • Rote Kennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen

    Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.

  • Wiederzulassung innerhalb des Vogelsbergkreises auf den gleichen Halter   

    Was wir benötigen:

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • gültige HU 
    • gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
    • Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt.
    • Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandat. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
  • Wunschkennzeichen

    Hinter "VB" sind mindestens 4 Zeichen einzugeben.

    2- oder 3-stellige Kombinationen sind nur für Motorräder und in bestimmten Sonderfällen für Fahrzeuge, die von außerhalb der EG importiert wurden, zulässig.
    Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an unser Bürgerbüro.

    Ihre Reservierung bleibt für 5 Tage gespeichert.

    Hier gehts zum Reservierungslink ->

    Die Gebühr für die Reservierung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 12,80 Euro und wird im Rahmen der Zulassung erhoben.