Abbrennverbot für Feuerwerkskörper
Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist über das von 02.01. bis 30.12.2025 bestehende Abbrennverbot hinaus, auch am 31.12.2025 und 01.01.2026, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
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