Namensänderung
Namensänderung
Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können im Standesamt vorgenommen werden.
Für weitere Informationen zur Namensführung/Namensänderung setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Sollte Ihr Namensänderungswunsch im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Personenstandrechts nicht umsetzbar sein, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung zu beantragen. Für behördliche Namensänderungen sind die Standesämter nicht zuständig.