Kommunalwahl in Hessen 2026
Briefwahlbeantragung
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?
Für die Kommunalwahl können Sie Briefwahlunterlagen ab 02. Februar 2026 beantragen.
Briefwahlunterlagen online beantragen
- Briefwahlunterlagen per Post:
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post/Fax/E-Mail an das Wahlamt senden oder
- formlosen Antrag per Post/Fax/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an das Wahlamt senden
- Briefwahlunterlagen persönlich beantragen zum Mitnehmen oder vor Ort in der Wahlkabine wählen. Kommen Sie hierzu mit Ihrem Ausweis ins Bürgerbüro
- Öffnungszeiten:
Montag: 07.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 07.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 07.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 bis 19.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12.30 Uhr
Samstag: 09.00 bis 11.00 Uhr - Wir bitten Sie, das Bürgerbüro spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten aufzusuchen. Vielen Dank
- Öffnungszeiten:
| Bitte Postlaufzeiten beachten. Ihr roter Wahlbrief muss bis spätestens 15. März 2026 um 18 Uhr im Wahlamt (Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten) zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden. |
Am 15. März 2026 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in Hessen statt. An diesem Tag sind alle Wahlberechtigten in Schotten aufgerufen, die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages sowie der Ortsbeiräte neu zu bestimmen.
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Diese Option ist besonders geeignet für alle, die am Wahltag nicht persönlich in ihrem Wahllokal erscheinen können oder möchten.
Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Schotten beantragen. Online können die Briefwahlunterlagen ab dem 02. Februar beantragt werden. Der entsprechende Link ist hier erreichbar.
Wir empfehlen allen Wahlberechtigten die Briefwahl frühzeitig zu beantragen – insbesondere über den bequemen Online-Service ab dem 02. Februar. So stellen wir gemeinsam sicher, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt und die Stimmen fristgerecht abgegeben werden können.
Zur Vorbereitung auf die Wahl stehen Musterstimmzettel zur Verfügung. Diese geben die Möglichkeit, sich mit den tatsächlichen Stimmzetteln vertraut zu machen und Entscheidungen in Ruhe vorab zu treffen.
Die Musterstimmzettel sind im Bürgerbüro der Stadt Schotten erhältlich und werden auch auf der Homepage eingestellt.
Wir empfehlen allen Wählern, sich frühzeitig über die Inhalte der Musterstimmzettel zu informieren.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar per Post übersendet. Bitte bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung sorgfältig auf, da sie wichtige Informationen zur Briefwahl, zu Fristen und dem Wahllokal erhält.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung bzw. sind über Tel. 06044-66304 oder info@schotten.de erreichbar.
Musterstimmzettel Kreistagswahl
WAS SOLLTE ICH SONST NOCH WISSEN?
Hilfestellung bei der Briefwahl:
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehenden Kommunalwahlen in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt. Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal). Verlorene Wahlschein dürfen nicht ersetzt werden.
Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind, können Sie bis 15.03.2026 um 15 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwalunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Informationen zur Briefwahl und zu Musterstimmzetteln.
