Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2026


Es wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindende Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den 15 Ortsbeiräten in der Großgemeinde aufgefordert.


Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 05. Januar 2026 bis 18.00 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich bei dem unterzeichnenden Wahlleiter im Verwaltungsgebäude (Wahlamt), Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten, Zimmer 03, einzureichen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in der amtlichen Bekanntmachung.