Baulandkataster

Baulandkataster der Stadt Schotten


Das Baulandkataster gibt einen Überblick über die Baulandpotenziale im Stadtgebiet Schotten. Es dient einer flächensparenden und nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Die rechtliche Grundlage für das Baulandkataster bildet § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). 

Im Baulandkataster sind wohnbaulich nutzbare Flächen dargestellt, die sofort bebaut werden können. Gewerbeflächen wurden im Baulandkataster nicht erfasst. Das Baulandkataster enthält Informationen zur Lagebezeichnung, Größe sowie ggf. zur Bauleitplanung der Bauflächen.

Die Inhalte des Baulandkatasters haben nur informellen Charakter. Ein Rechtsanspruch auf Bebauung der erfassten Flächen besteht nicht. Weiterführende Informationen zur Bebaubarkeit der potentiellen Bauflächen erhalten Sie bei der Bauabteilung der Stadt Schotten. 

Das aktuelle Baulandkataster beruht auf der Datenerhebung vom März/April 2025. Die Eigentümer der 141 erfassten Baulücken wurden angeschrieben und gebeten, mittels eines Fragebogens Angaben zu eventueller Verkaufsbereitschaft und Veröffentlichung der Grundstücke bzw. Kontaktdaten zu übermitteln. Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB können die Eigentümer von Baulücken der Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster widersprechen.

Die Stadt Schotten hat sich dafür entschieden, nur Grundstücke in das Baulandkataster aufzunehmen, deren Eigentümer ausdrücklich verkaufsbereit sind und der Veröffentlichung ihrer Grundstücke zugestimmt haben. Nach der Auswertung der Fragebögen standen 13 Grundstücke privater Eigentümer zum Verkauf.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Angaben zu den Eigentümern nur mit deren Einverständnis weitergegeben werden. Soweit uns das Einverständnis der Eigentümer vorliegt, steht in den unten folgenden Tabellen der Eintrag "Kontaktdaten von Stadt Schotten", ansonsten werden wir die Kontaktdaten der Kaufinteressenten an die Eigentümer weiterleiten (Kontakt über Stadt Schotten).

Die noch verfügbaren Baugrundstücke, sortiert nach Stadtteilen, finden Sie hier:

Das Baulandkataster wird regelmäßig aktualisiert, dennoch kann keine Gewähr über die Verfügbarkeit der Grundstücke gegeben werden. Bei Kaufinteresse wenden Sie sich bitten an den angegebenen Ansprechpartner.