Bundestagswahl
Briefwahlbeantragung
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?
Für die Bundestagswahl können Sie Briefwahlunterlagen ab 13. Januar 2025 beantragen.
Der Versand der Unterlagen kann jedoch voraussichtlich erst ab Anfang Februar erfolgen, da die Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt geliefert werden.
Online beantragen: Briefwahlunterlagen
- Briefwahlunterlagen per Post:
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post/Fax/E-Mail an das Wahlamt senden oder
- formlosen Antrag per Post/Fax/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an das Wahlamt senden
- Briefwahlunterlagen persönlich beantragen zum Mitnehmen oder vor Ort wählen voraussichtlich ab Anfang Februar nach Bereitstellung der Stimmzettel möglich - Kommen Sie hierzu mit Ihrem Ausweis ins Bürgerbüro
- Öffnungszeiten:
Montag: 07.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 07.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 07.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 bis 19.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12.30 Uhr
Samstag: 09.00 bis 11.00 Uhr
- Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. Ihr roter Wahlbrief muss bis 23.02.2025, 18 Uhr, im Wahlamt (Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten) zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.
Was sie sonst noch wissen sollten?
Hilfestellung bei der Briefwahl:
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Bundestagswahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 01.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt. Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal). Verlorene Wahlschein dürfen nicht ersetzt werden.
Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind, können Sie bis 23.02.25, 15 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwalunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Briefwahlunterlagen zurücksenden:
Die Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen bis zum 23.02.2025, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.